Auch an Unis nicht nur eitel Sonnenschein…

Atypische Beschäftigung scheint sich zunehmend zu etablieren und zu normalisieren. Auch das Hochschulwesen ist nicht dagegen gefeit. Befristete Arbeitsverhältnisse werden zur Regel und treiben im Extremfall sogar in die Illegalität. Darüber berichtete der „Monitor“ im Juni in diesem interessanten Beitrag:

http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/0616/arbeitsamt.php5

Liegt es an den geringen öffentlichen Ausgaben für Bildung oder folgt diese Entwicklung dem allgemeinen Kanon eines rational-ökonomischen Weltverständnisses? Zumindest zeigt der Bericht, dass in Deutschland 65% des gesamten Hochschulpersonals Zeitverträge besitzen. Damit steht Deutschland an der internationalen Spitze (zum Vergleich: Frankreich 26%, USA 17%)!

Dank des „Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ von 2007 dürfen Unis ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter nun rechtmäßig solange befristet einstellen, wie sie wollen. Die flexible Möglichkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird nötig, da Gelder zur Finanzierung der Mitarbeiter oft an Forschungsprojekte gekoppelt sind. Hierin liegt die eigentliche Problematik: in der Abhängigkeit von Drittmitteln.

Diese Drittmittel stellt unter anderem auch die Privatwirtschaft zur Verfügung. Derartige Abhängigkeiten kann man – vor dem Hintergrund des zunehmenden finanziellen Ausblutens des Staates – kritisch betrachten.

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann als Drittmittelgeber in Erscheinung treten (wie durch die Exzellenzinitiative in Münster bspw.). Doch allgemeinen Ökonomisierungstrends scheint sich das Ministerium bereits angeschlossen zu haben, wenn es in Bezug auf das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz und dem damit ursächlich verbundenen Tatbestand im Duktus der Wirtschaft verlauten lässt:

„Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört es heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschungsgruppen profilieren. Mit dem neuen Gesetz wird dies vereinfacht.“[1]

Na, da werden sich die betroffenen Wissenschaftler aber freuen…

[1] Link zum Artikel über das Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz): http://www.bmbf.de/de/6776.php

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